| Januar | Montag | 05.01.2026 |
| Februar | Montag | 02.02.2026 |
| März | Montag | 02.03.2026 |
| April | Mittwoch | 01.04.2026 |
| Mai | Montag | 04.05.2026 |
| Juni | Montag | 01.06.2026 |
| Juli | Mittwoch | 01.07.2026 |
| August | Montag | 03.08.2026 |
| September | Dienstag | 01.09.2026 |
| Oktober | Donnerstag | 01.10.2026 |
| November | Montag | 03.11.2025 |
| Dezember | Montag | 01.12.2025 |
Die SRS strebt nach höchstmöglicher Stabilität.
Auf der Aktivseite stellen wir dies mit folgenden drei strategischen Anlageprinzipien sicher: 1. Einfach, 2. Passiv, 3. Regelbasiert.
Auf der Passivseite kommt folgendes Prinzip zum Tragen: Sobald der technische Zins dem vom Experten für berufliche Vorsorge berechneten Sollwert entspricht, wird die Wertschwankungsreserve geäufnet. Entspricht diese dem vom Stiftungsrat vorgegebenen Sollwert, werden sämtliche verbleibenden Überschüsse, basierend auf unserem Beteiligungsreglement, ausschliesslich an unsere Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt.
Mit der Übernahme durch die SRS wird der Besitzstand der Renten vertraglich garantiert. Dies bedeutet, dass alle aus den übernommenen Rentenverpflichtungen zu bezahlenden Renten in unveränderter Höhe weiterbezahlt werden.
Anwartschaftliche Leistungen (d.h. Hinterlassenenrenten wie Ehegatten- und Waisenrenten) von laufenden Altersrenten werden gemäss dem Reglement der übernommen Vorsorgeeinrichtung ausgerichtet. Somit sind die wohlerworbenen Rechte und die bisherigen Anwartschaften der übernommenen Renten gewahrt.
Schweizerische Rentnerstiftung SRS
c/o Avadis Vorsorge AG
Zollstrasse 42
8005 Zürich
Telefon 058 585 13 34