Für PKs, Experten und Broker
Einmalig kalkulierbare Einkaufskosten, keine Nachschusspflicht.
Mit der Übernahme durch die SRS wird der Besitzstand der Renten vertraglich garantiert. Dies bedeutet, dass alle aus den übernommenen Rentenverpflichtungen zu bezahlenden Renten in unveränderter Höhe weiterbezahlt werden.
Anwartschaftliche Leistungen (d.h. Hinterlassenenrenten wie Ehegatten- und Waisenrenten) von laufenden Altersrenten werden gemäss dem Reglement der übernommenen Vorsorgeeinrichtung ausgerichtet. Somit sind die wohlerworbenen Rechte und die bisherigen Anwartschaften der übernommenen Renten gewahrt.
Die klare Trennung von Aktiven und Rentnern bedeutet: Keine verdeckte Umverteilung mehr in Ihrer Kasse.
Professionelle Bewirtschaftung Ihres Rentenbestandes dank langjähriger ausgewiesener Expertise.
Sichere Renten: Durch vorsichtige Bewertung sowie aktive und systematische Bewirtschaftung des Vermögens.
Sobald der technische Zins dem vom Experten für berufliche Vorsorge berechneten Soll wert entspricht, wird die Wertschwankungsreserve geäufnet. Entspricht diese dem vom Stiftungsrat vorgegebenen Sollwert, werden sämtliche verbleibenden Überschüsse, basierend auf unserem Beteiligungsreglement, ausschliesslich an unsere Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt.Vermögenserträge werden ausschliesslich zugunsten der Rentnerinnen und Rentner eingesetzt.
Wir konzentrieren uns auf Renten. Dies ermöglicht einen optimalen Kundenservice für Ihre Rentenbezüger.
Unsere Anlagestrategie ist professionell und wird konsequent umgesetzt. Wir erhöhen so die langfristige Stabilität.
Schweizerische Rentnerstiftung SRS
Güterstrasse 213
4053 Basel
Markus Kaufmann
T +41 61 515 02 60
M +41 79 422 56 27
Hauptsitz
Schweizerische Rentnerstiftung SRS
Aeplistrasse 7
9008 St.Gallen
T 071 244 24 48
Technische Verwaltung
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c/o Avadis Vorsorge AG
Zollstrasse 42
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T 058 585 13 34
Geschäftsstelle
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